Vereinsordnung
in der von der Generalversammlung am 27.10.2023 beschlossenen Fassung
§ 1 Beiträge
Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag in Höhe von 17,-- €.
Zusätzlich zahlt jedes Mitglied einen Beitrag in Höhe von 3,-- € für die
Schießliste, die für den König bestimmt ist.
Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, zahlen den halben
Jahresbeitrag.
Alle männlichen Jugendlichen unter 17 Jahren und ledige Damen aus den
Haushalten der Mitglieder können ermäßigte Jahreskarten erwerben, die zum
freien Eintritt ins Festzelt berechtigen.
§ 2 Vogelschießen
Alle Mitglieder, die dem Verein mindestens ein Jahr angehören, können am
Vogelschießen teilnehmen.
Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf des Vogelschießens sind die
Schießaufsichten.
Die Schützen, die den Reichsapfel, das Zepter, den Kopf, den linken oder den
rechten Flügel abschießen, erhalten einen Schießpreis in Höhe von 10,-- €.
Schützenkönig wird das Mitglied, welches den Rest des Vogels von der Stange
schießt.
Der Schützenkönig wählt eine Königin aus den Familien der Mitglieder.
Die Königin wählt zwei Ehrendamen und zwei Thronherren aus den Familien der
Mitglieder.
Alle Mitglieder des Throns müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Schützenkönig erhält den Betrag der Schießliste und 240,-- € aus der
Vereinskasse. Die Königin erhält aus der Vereinskasse 160,-- €.
Ein Mitglied, das die Königswürde errungen hat, darf sich in den nächsten zehn
Jahren nicht mehr am ernsthaften Kampf um den Vogel beteiligen.
§ 3 Umzüge
Um die Umzüge auf eine angemessene Dauer und Länge zu begrenzen, wird der
König an einem Haus abgeholt, das im nachfolgend beschriebenen Ausholbezirk
steht.
Die Grenzen des Ausholbezirkes bilden im Norden die Eisenbahnlinie, im Osten
und Süden die Grenzen der ehemaligen Gemeinde Altrhede und im Westen der
Rheder Bach.
Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Umzüge ist der Oberst.
§ 4 Ehrungen
Alle Mitglieder, die das 80. und weitere Lebensjahre vollenden, werden von
Vorstandsmitgliedern besucht und erhalten ein Geschenk vom Verein.
Das älteste hierzu bereite Mitglied des Vereins wird zum General ernannt. Ein
möglicher Verzicht wird gegenüber dem Hauptvorstand erklärt und ist
unwiderruflich.
Mitglieder, die dem Verein 25, 40, 50, 60 oder jeweils weitere fünf Jahre
angehören, werden auf der Jubilarehrung geehrt. Sie erhalten als Anerkennung
einen Orden und eine Urkunde.
Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand 10 bzw. 25 Jahre angehören, werden auf
dem Schützenfest geehrt. Sie erhalten als Anerkennung einen Orden und eine
Urkunde.
Vorstandsmitglieder, die nach mehr als 25jähriger Vorstandsarbeit aus dem
Vorstand ausscheiden, können auf Antrag durch die Mitgliederversammlung zu
Ehrenvorstandsmitgliedern ernannt werden. Sie erhalten als Titel die
Bezeichnung der zuletzt bekleideten Position, der das Wort "Ehren"
vorangesetzt wird. Als äußeres Zeichen der Anerkennung erhalten sie einen
Orden und eine Urkunde.
Leutnante und Fähnriche können nach langjähriger Ausübung der Ämter zum
Oberleutnant bzw. Oberfähnrich befördert werden.
§ 5 Änderungen
Diese Vereinsordnung kann nur von einer Mitgliederversammlung geändert werden, wenn dies auf der Einladung angekündigt war.