Vereinsordnung des St.Johannes-Schützenvereins Altrhede

in der von der Generalversammlung am 27.10.2023 beschlossenen Fassung



§ 1 Beiträge

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag in Höhe von 17,-- €.
Zusätzlich zahlt jedes Mitglied einen Beitrag in Höhe von 3,-- € für die Schießliste, die für den König bestimmt ist.
Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, zahlen den halben Jahresbeitrag.
Alle männlichen Jugendlichen unter 17 Jahren und ledige Damen aus den Haushalten der Mitglieder können ermäßigte Jahreskarten erwerben, die zum freien Eintritt ins Festzelt berechtigen.

§ 2 Vogelschießen

Alle Mitglieder, die dem Verein mindestens ein Jahr angehören, können am Vogelschießen teilnehmen.
Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf des Vogelschießens sind die Schießaufsichten.
Die Schützen, die den Reichsapfel, das Zepter, den Kopf, den linken oder den rechten Flügel abschießen, erhalten einen Schießpreis in Höhe von 10,-- €.
Schützenkönig wird das Mitglied, welches den Rest des Vogels von der Stange schießt.
Der Schützenkönig wählt eine Königin aus den Familien der Mitglieder.
Die Königin wählt zwei Ehrendamen und zwei Thronherren aus den Familien der Mitglieder.
Alle Mitglieder des Throns müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Schützenkönig erhält den Betrag der Schießliste und 240,-- € aus der Vereinskasse. Die Königin erhält aus der Vereinskasse 160,-- €.
Ein Mitglied, das die Königswürde errungen hat, darf sich in den nächsten zehn Jahren nicht mehr am ernsthaften Kampf um den Vogel beteiligen.

§ 3 Umzüge

Um die Umzüge auf eine angemessene Dauer und Länge zu begrenzen, wird der König an einem Haus abgeholt, das im nachfolgend beschriebenen Ausholbezirk steht.
Die Grenzen des Ausholbezirkes bilden im Norden die Eisenbahnlinie, im Osten und Süden die Grenzen der ehemaligen Gemeinde Altrhede und im Westen der Rheder Bach.
Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Umzüge ist der Oberst.

§ 4 Ehrungen

Alle Mitglieder, die das 80. und weitere Lebensjahre vollenden, werden von Vorstandsmitgliedern besucht und erhalten ein Geschenk vom Verein.
Das älteste hierzu bereite Mitglied des Vereins wird zum General ernannt. Ein möglicher Verzicht wird gegenüber dem Hauptvorstand erklärt und ist unwiderruflich.
Mitglieder, die dem Verein 25, 40, 50, 60 oder jeweils weitere fünf Jahre angehören, werden auf der Jubilarehrung geehrt. Sie erhalten als Anerkennung einen Orden und eine Urkunde.
Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand 10 bzw. 25 Jahre angehören, werden auf dem Schützenfest geehrt. Sie erhalten als Anerkennung einen Orden und eine Urkunde.
Vorstandsmitglieder, die nach mehr als 25jähriger Vorstandsarbeit aus dem Vorstand ausscheiden, können auf Antrag durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenvorstandsmitgliedern ernannt werden. Sie erhalten als Titel die Bezeichnung der zuletzt bekleideten Position, der das Wort "Ehren" vorangesetzt wird. Als äußeres Zeichen der Anerkennung erhalten sie einen Orden und eine Urkunde.
Leutnante und Fähnriche können nach langjähriger Ausübung der Ämter zum Oberleutnant bzw. Oberfähnrich befördert werden.

§ 5 Änderungen

Diese Vereinsordnung kann nur von einer Mitgliederversammlung geändert werden, wenn dies auf der Einladung angekündigt war.